Ihr Partner für den externen Datenschutz
Als externe Datenschutzbeauftragte begleiten wir Ihr Unternehmen aktiv, strukturieren Ihren Datenschutz Schritt für Schritt und sind persönlich ansprechbar, wenn es darauf ankommt. Datenschutz-Compliance, die wirklich funktioniert.
Ab wann ist ein externer
Datenschutzbeauftragter Pflicht?
Gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem deutschen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten unter diesen Voraussetzungen verpflichtend:
Ab 20 Mitarbeitern
Wenn mindestens 20 Personen in Ihrem Unternehmen regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind. Dazu zählen auch Teilzeitkräfte und Praktikanten.
Umfangreiche Datenverarbeitung
Wenn Ihr Unternehmen große Mengen an Daten, insbesondere persönliche Informationen, sammelt und auswertet. Das gilt zum Beispiel für Firmen, die Marktforschung betreiben.
Besondere Datenarten
Wenn in Ihrem Unternehmen umfangreich sensible Daten wie Gesundheitsinformationen, Angaben zur Religion oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen verarbeitet werden.
Es ist wichtig, diese Vorschriften einzuhalten, um Bußgelder zu vermeiden.
Bette Privacy unterstützt Sie dabei, die Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten zu klären und stellt Ihnen bei Bedarf einen qualifizierten externen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung.
Externer Datenschutzbeauftragter von Bette Privacy
Externe Unterstützung für Ihre internen Kapazitäten
Auch wenn Ihr Unternehmen bereits einen Datenschutzbeauftragten oder eine eigene Datenschutzabteilung hat, steht Ihnen Bette Privacy zur Seite. Ihr externer Datenschutzbeauftragter springt flexibel ein und hilft mit fundierter Expertise bei Ihren Datenschutzprojekten – genau dann, wenn Sie es brauchen.